Die Spielzeugsicherheitsnorm EN 71 ist europaweit verpflichtend – jedes Spielzeug, das in Europa auf den Markt kommt, muss dieser Vorschrift in allen Punkten entsprechen. Dabei geht es nicht nur um die einzelnen Eigenschaften, die das Spielzeug auszeichnen müssen, sondern es wird auch im Detail angegeben, welche Tests gefordert sind, um die Sicherheitsmerkmale bestätigen zu können.
Im Sicht- und Fühltest muss sich herausstellen, dass alle Flächen glatt, sauber und frei von Ast- und Fraßlöchern sind, die Kanten und Ecken Rundungen aufweisen und keine Splitter enthalten. Bei einem Falltest wird das Spielzeug aus einer Höhe von 85 Zentimetern auf einen harten Untergrund fallen gelassen. Bei fünf Wiederholungen darf kein Stück abbrechen. Im Zugtest wird jedes Produkt einer Belastung von ungefähr 10 Kilogramm (90 Newton) ausgesetzt, ohne dass eine Veränderung eintreten darf. Bei einem weiteren Test, bei dem ein 1 Kilogramm schweres Gewicht aus einer Höhe von 10 Zentimetern auf das Spielzeug fällt, wird die Stabilität der Konstruktion und die Qualität des Materials geprüft. Es darf keinerlei Beschädigungen aufweisen. Von besonderer Wichtigkeit ist wahrscheinlich für viele Eltern der Verschlucktest: Kleine Kinder und Babys entdecken ihre Welt auch dadurch, dass sie Dinge in den Mund stecken. Holzspielwaren dürfen deshalb eine bestimmte Größe nicht unterschreiten, um nicht in den Rachenraum zu gelangen. Vorgeschriebene Schablonen gelten als Richtlinie bei diesem Test. Aber das Spielzeug muss auch beweisen, dass es wassertauglich ist: 4 mal 4 Minuten wird es vollständig in 20° warmes Wasser eingetaucht und danach getrocknet. Der Anspruch lautet, dass sich dabei kein verschluckbares Kleinteil gelöst haben darf.
Erst nach Bestehen all dieser Härtetests erhält das Produkt das Prüfzeichen CE und entspricht damit der vorgeschriebenen Sicherheitsnorm EN 71 in allen Punkten. Wenn der Hersteller sich entschließt, die Überprüfungsverfahren selbst durchzuführen, muss er zum Nachweis eine sorgfältige Dokumentation anlegen. Ansonsten wird ein unabhängiges anerkanntes Testinstitut beauftragt, dass mit dem GS/Proof-Hinweis die Überprüfung der Übereinstimmung mit EN 71 bestätigt. Auch Farben und Lacke, die beim Holzspielzeug zum Einsatz kommen, werden strengen Tests unterzogen und müssen ihre Unbedenklichkeit beweisen.

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